Erläuterungen zur Honorarerklärung

Das Kästchen zur Übungsleiterpauschale kreuze bitte an, falls die folgenden beiden Punkte zutreffen (das ist für die meisten der Fall!):

(1) Diese Mugge übst du als Nebenberuf aus. Das bedeutet, dass du „nicht auch hauptberuflich in gleicher Weise selbständig tätig“ bist und diese Tätigkeit (also Muggen) außerdem zeitlich „nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs ausmacht“. Dies gilt eigentlich für alle Studierenden und alle fertigen Nichtmusiker, also für die allermeisten von uns. Ausnahmen sind fertige Musiker, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen sowie Musikstudenten, die gerade eine Akademie- oder Aushilfstelle haben oder wirklich viel muggen.

(2) In diesem Jahr nimmst du nicht mehr als 2.100€ bei gemeinnützigen Vereinen/Kirchen durch Muggen, Unterricht, Sporttraining etc. ein. Auch wenn ihr durch solche Tätigkeiten mehr als 2.100€ im Jahr verdienen solltet, könnt ihr die Honorare der Jungen Sinfonie unter den steuerfreien Teil von 2.100€ verbuchen, also auch das Kästchen ankreuzen (natürlich nur, sofern auch (1) zutrifft).

Falls beides zutrifft, so kreuze das Kästchen bitte an. Denn damit sparst du der Jungen Sinfonie Berlin die Verpflichtung, für dein Honorar Abgaben an die Künstlersozialkasse bezahlen zu müssen und damit bares Geld, was uns sonst für das nächste Projekt fehlen würde.

Übungsleiterpauschale:

Falls beides zutrifft fällt dein Honorar im übrigen unter die sogenannte Übungsleiterpauschale und bleibt damit für dich normalerweise steuerfrei.

Durch die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) sind nebenberufliche Einnahmen bis zu einer Höhe von jährlich 2.100€ steuerfrei, wenn die Tätigkeit beispielsweise für gemeinnützige Vereine (wie die Junge Sinfonie Berlin) oder Kirchen etc. erfolgt. Dies gilt insbesondere für künstlerische Tätigkeiten wie eben Musizieren (aber auch für Sporttraining, Altenpflege usw.) Wenn du durch solche Tätigkeiten mehr als die 2.100€ im Jahr verdienst, musst du nur den darüber hinausgehenden Teil versteuern. Es ist für dich zwar ganz egal, welche Honorare du dann versteuerst und welche nicht, für die Junge Sinfonie Berlin ist es aber gut, wenn du deren Honorare unter den steuerfreien Teil fallen lässt, da nur dann dafür keine KSK-Beiträge anfallen.

Wenn ihr noch Fragen hierzu habt, wendet euch einfach an uns.